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Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Posted by Nives Mestrovic "Hanna" on Aug 28, 2009 in Elterngeld
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Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Acht Wertvolle Tipps, Was Eltern Wissen Müssen!

1. Profiteure
Eltern erhalten ab dem ersten Tag der Geburt Elterngeld. Unterstützt werden Angestellte, Selbständige, Beamte und Nichterwerbstätige (Hausfrauen, Arbeitslose, Studenten).

Das Elterngeld wird monatlich für das erste Lebensjahr des Kindes gezahlt. Legt nicht nur ein Elternteil eine Jobpause ein, sondern nimmt auch der andere eine Auszeit von mindestens zwei Monaten zur Betreuung des Kindes, erhält das Paar die Finanzspritze sogar 14 Monate lang.

Auf Antrag können sich Eltern die Förderung auch verteilt auf 24 bzw. 28 Monate auszahlen lassen. Sie bekommen dann nur die halben Monatsbeträge.

2. Berechnung

Die staatliche Finanzspritze ist einkommensabhängig und beträgt 67% des wegfallenden Nettolohns, höchstens 1800 Euro, mindestens 300 Euro (Sockelbetrag).

Die genaue Höhe wird auf Basis des durchschnittlichen Einkommens des betreuenden Elternteils der letzten 12 Monate vor der Geburt ermittelt. Einmalzahlungen wie Boni oder Weihnachtsgeld werden nicht berücksichtigt.

Arbeitnehmer können sich in der Regel am Nettolohn laut Gehaltsbescheinigung orientieren. Selbständige können den Steuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraumes heranziehen.

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3. Optimierung
Arbeitnehmerehepaare können bei geschickter Wahl der Steuerklassen die Höhe des Elterngeldes optimieren. So kann der betreuende Elternteil rechtzeitig in die Steuerklasse III wechseln und sich so ein höheres Nettoeinkommen sichern (s. Rechnung).

Das Bundessozialgericht hält diesen Wechsel für zulässig.

4. Geschwisterbonus
Haben die Eltern neben dem Neugeborenen ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren, erhalten sie zusätzlich zum regulären Elterngeld einen Geschwisterbonus.

Bei Vollendung des dritten bzw. sechsten Lebensjahres des älteren Kindes fällt der Geschwisterbonus weg. Der Zuschlag beträgt zehn Prozent vom Elterngeld, mindestens 75 Euro.

5. Steuern
Das Elterngeld ist steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings wird es in voller Höhe auch der Sockelbetrag von Euro 300 in den Progressionsvorbehalt einbezogen.

Das bedeutet, dass es zum zu versteuernden Einkommen addiert und der maßgebliche Steuersatz auf Basis des erhöhten Betrags berechnet wird. So erhöht das Elterngeld die Steuerlast für das übrige Einkommen.

6. Teilzeit
Eltern müssen nicht ganz aus dem Job aussteigen, um in den Genuss des Elterngeldes zu kommen. Erlaubt ist eine Beschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche. Die Förderung beträgt dann 67% des wegfallenden Nettoeinkommens.

7. Antrag
Familien müssen das Elterngeld bei der zuständigen Eltergeldstelle schriftlich beantragen. Dies sollte möglichst bald nach der Geburt passieren, denn rückwirkend wird die Förderung nur für drei Monate bezahlt.

Im Antrag müssen Eltern bereits angeben, wer für welche Monate die Unterstützung bekommen soll. Bis 2008 war eine Änderung nur in besonderen Härtefällen wie schwerer Krankheit oder Tod möglich. Seit 2009 kann die Aufteilung zusätzlich einmal ohne Angaben von Gründen geändert werden.

8. Steuerklassen ändern

Wählt die werdende Mutter frühzeitig die Steuerklasse III, erhält sie fast Euro 6500 mehr Elterngeld als bei Einstufung in Klasse V. (Quelle: Martina Simon www.focus-money.de, Focus Money, Nr 32 , 29 Juli 2009)

Beispielrechnung

Dies ist eine Beispielrechnung und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf  Erfüllung dieser beispielhaften Kalkulation.

tabelle elterngeld Teil 3   Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Quelle: OFD Niedersachsen, Focus Money.
Alle Angaben in Euro; 1)    inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (9%), 2)    21%, 3)    Werbungskosten werden pauschal mit einem Zwölftel des Jahrespauschalbetrages von 920 Euro berücksichtigt, 4)    Bei jeweils gleichem Nettogehalt in den letzten 12 Monaten vor der Geburt, 5)    Im Vergleich zur Kombination Mann III/ Frau V

Hier die vorherigen Blog Artikel zu diesem Thema:

Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teil 2 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

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Teil 2 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Posted by Nives Mestrovic "Hanna" on Aug 27, 2009 in Elterngeld
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Teil 2 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Ein geschickter Steuerklassenwechsel sichert ein höheres Elterngeld

Natürlich muss der Partner – meist der Besserverdiener- mit Steuerklasse V hohe Abzüge in Kauf nehmen. Dabei handelt es sich aber nur um eine Steuervorauszahlung.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird die Steuerschuld exakt berechnet und die zu viel gezahlte Lohnsteuer erstattet.

Wichtig: Den Antrag auf Wechsel der Steuerklasse können Ehepaare für das laufende Jahr nur bis zum 30. November 2009 bei der zuständigen Gemeinde stellen.

Der Steuerwechsel wirkt dann erst ab dem Monat nach Antragseingang. Daher sollten Ehepaare rasch handeln.

Warten die künftigen Eltern bis kurz vor der Geburt mit der Änderung auf der Lohnsteuerkarte, sind die vorherigen Monate für einen höheren Nettolohn verloren.

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Tricksen erlaubt. Sobald das Kind geboren ist, sollte das verheiratete Elternpaar dann zur Gegenstrategie übergehen. Derjenige, der dann weiter arbeiten geht, wechselt in die Steuerklasse III und erhöht hiermit wieder das Nettoeinkommen.

Der betreuende Elternteil -noch immer meist die Mutter- wechselt in die ungünstige Steuerklasse V zurück. Dieser Wechsel hat dann keine Auswirkungen mehr auf die Höhe des Elterngeldes.

Das Elterngeld selbst bleibt steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings unterliegt die Familienförderung dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet, dass es zum zu versteuernden Einkommen addiert und der maßgebliche Steuersatz auf Basis des erhöhten Betrages berechnet wird. Damit wirkt sich das Elterngeld erhöhend auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte für Mieten, Lohn oder gewerbliche Gewinne aus.

Über diese Sonderrechnung kann es zu einer zusätzlichen Steuerbelastung beim weiterhin verdienenden Ehepartner kommen.

Für nicht Erwerbstätige (Arbeitslose, Studenten, Hausfrauen) zahlt der Staat einen Sockelbetrag von Euro 300. Auch dieser Sockelbetrag wird angerechnet. Ob dies rechtens ist, muss der BFH noch prüfen (BFH, Az. VI B 31/ 09).

Betroffene Eltern sollten daher mit Hinweis auf das BFH-Verfahren Einspruch bei Anrechnung des gesamten Elterngeldes einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Klärung beantragen.  (Quelle:  Focus Money, Nr 32, 29 Juli 2009, Martina Simon, www.focus-money.de)

Lesen Sie in meinem nächsten Blog Artikel, dem Teil 3 dieser Serie, acht wertvolle Tipps was Eltern zum Elterngeld noch wissen müssen.

Hier der vorherige Blog Artikel zu diesem Thema:

Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teil 2 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

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Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

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Das Elterngeld kommt bei Familien gut an. Eine im Juni 2009 durchgeführte Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt: 77% der Befragten halten die Regelung für gut, im Dezember 2008 waren es 71%.

Eltern schätzen das Elterngeld, weil sie sich mehr Zeit für ihre Kinder nehmen können, ohne deswegen finanzielle Einbußen verkraften zu müssen.

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Der „Lohnersatz“, den der Staat Müttern und Vätern nach der Geburt bis zu 14 Monate zahlt, ist jetzt noch attraktiver geworden. Der Grund: Das Bundessozialgericht (BSG, Az. B 10 EG 3/08 R; B 10 EG 4/ 08 R) hat eine lange umstrittene Gestaltung abgesegnet, die von der Finanzverwaltung als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde.

FOCUS-MONEY erklärt, wie werdende Eltern den Urteilsspruch mit den richtigen Einträgen auf der Lohnsteuerkarte in Bares ummünzen.

Optimierte Klasse. Da das Elterngeld nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten zwölf Monate berechnet wird, können verheiratete angehende Eltern bei geschickter Steuerklassenwahl mehr aus der staatlichen Förderung herausholen.

Der Dreh: Wechselt etwa die Mutter von Steuerklasse V oder IV in III, steigt das Nettoeinkommen und damit das Elterngeld. „Maßgebend ist das in der Monatsabrechnung des Arbeitgebers ausgewiesene Gehalt abzüglich Steuern und Sozialabgaben“, erläutert Steuerberater Professor Thomas Zinser von Ebner Stolz Mönning Bachem.

In der Regel wählen Paare die Kombination, die den geringsten monatlichen Lohnsteuerabzug verspricht: Mann Steuerklasse III/ Frau Steuerklasse V, alternativ V/ III oder IV/ IV. Wer jedoch Nachwuchs erwartet oder plant, sollte umdenken.

Wechselt der aus dem Job aussteigende Partner schon in der Nachwuchs-Planungsphase frühzeitig (idealer weise zwölf Monate vor der Geburt) von der ungünstigen Klasse V oder IV in III, verbleibt ihm auf Grund von verminderter Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag ein höheren Nettogehalt. „

Dieser Ausgangswert ist dann mit 67% für das Elterngeld maßgebend“, so der Experte. So sicher sich Familien die für sie maximal mögliche Förderung (s. Rechnung). Dieses Wechselspiel der Steuerklassen hat das BSG für zulässig erklärt.

Lesen Sie in meinem nächsten Blog Artikel, dem Teil 2 dieser Serie, wie angehende Eltern durch einen frühzeitigen Steuerklassenwechsel das Elterngeld erhöhen können.

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Hier sind alle Blog Artikel zu diesem Thema:

Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teil 2 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

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