Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Posted by Nives Mestrovic "Hanna" on Aug 26, 2009 in Elterngeld |
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Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Das Elterngeld kommt bei Familien gut an. Eine im Juni 2009 durchgeführte Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach belegt: 77% der Befragten halten die Regelung für gut, im Dezember 2008 waren es 71%.

Eltern schätzen das Elterngeld, weil sie sich mehr Zeit für ihre Kinder nehmen können, ohne deswegen finanzielle Einbußen verkraften zu müssen.

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Der „Lohnersatz“, den der Staat Müttern und Vätern nach der Geburt bis zu 14 Monate zahlt, ist jetzt noch attraktiver geworden. Der Grund: Das Bundessozialgericht (BSG, Az. B 10 EG 3/08 R; B 10 EG 4/ 08 R) hat eine lange umstrittene Gestaltung abgesegnet, die von der Finanzverwaltung als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde.

FOCUS-MONEY erklärt, wie werdende Eltern den Urteilsspruch mit den richtigen Einträgen auf der Lohnsteuerkarte in Bares ummünzen.

Optimierte Klasse. Da das Elterngeld nach dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten zwölf Monate berechnet wird, können verheiratete angehende Eltern bei geschickter Steuerklassenwahl mehr aus der staatlichen Förderung herausholen.

Der Dreh: Wechselt etwa die Mutter von Steuerklasse V oder IV in III, steigt das Nettoeinkommen und damit das Elterngeld. „Maßgebend ist das in der Monatsabrechnung des Arbeitgebers ausgewiesene Gehalt abzüglich Steuern und Sozialabgaben“, erläutert Steuerberater Professor Thomas Zinser von Ebner Stolz Mönning Bachem.

In der Regel wählen Paare die Kombination, die den geringsten monatlichen Lohnsteuerabzug verspricht: Mann Steuerklasse III/ Frau Steuerklasse V, alternativ V/ III oder IV/ IV. Wer jedoch Nachwuchs erwartet oder plant, sollte umdenken.

Wechselt der aus dem Job aussteigende Partner schon in der Nachwuchs-Planungsphase frühzeitig (idealer weise zwölf Monate vor der Geburt) von der ungünstigen Klasse V oder IV in III, verbleibt ihm auf Grund von verminderter Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag ein höheren Nettogehalt. „

Dieser Ausgangswert ist dann mit 67% für das Elterngeld maßgebend“, so der Experte. So sicher sich Familien die für sie maximal mögliche Förderung (s. Rechnung). Dieses Wechselspiel der Steuerklassen hat das BSG für zulässig erklärt.

Lesen Sie in meinem nächsten Blog Artikel, dem Teil 2 dieser Serie, wie angehende Eltern durch einen frühzeitigen Steuerklassenwechsel das Elterngeld erhöhen können.

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Hier sind alle Blog Artikel zu diesem Thema:

Teil 1 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teil 2 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

Teil 3 – Bis Zu Fünfzig Prozent Mehr Elterngeld Sichern!

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