Teil 1 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!

Posted by Nives Mestrovic "Hanna" on Sep 3, 2009 in Familie und Beruf, Mittelstand und KMU |
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Teil 1 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!

Insgesamt haben sich über 320 Unternehmen, Institutionen und Hochschulen in Deutschland zertifizieren lassen!

Das  Zertifikat “Beruf und Familie” der Hertie Stiftung bescheinigt einem Unternehmen Familienfreundlichkeit, wenn es bestimmte Kriterien erfüllt.

audit berufundfamilie Teil 1   Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!

Wie letztes Jahr hat KPMG auch dieses Jahr Platz 1 erreicht!

Glückwunsch!

Und es geht doch:

1. den Umsatz zu steigern

2. und gleichzeitig ein familienfreundliches Unternehmen zu sein.

Beruf und Familie schliessen sich nicht aus.

Beides kann funktionieren, wenn die Arbeitgeber auch dafür Grundlagen schaffen.

“KPMG ist ein riesiges Unternehmen, die können das finanzieren” werden Sie jetzt sicherlich denken “aber wie soll ich das mit meinem kleinen mittelständischen Unternehmen anstellen?” werden Sie sich fragen.

Die betriebswirtschaftlichen Effekte familienfreundlicher  Personalpolitik sind nicht zu unterschätzen. Unternehmen entstehen Kosten durch die Überbrückung der Elternzeit, familienbedingter Fluktuation oder Maßnahmen zur Wiedereingliederung nach längerer privater Auszeit. Diese Belastungen können durch familienfreundliche Maßnahmen vermieden oder reduziert werden.

Neben allgemeinen Fragen zur Branche und Mitarbeiterzahl, werden Unternehmen insbesondere genauer unter die Lupe genommen, was folgende Punkte angeht.

  1. Familienfreundliche Arbeitsorganisation
  2. Schwangerschaft und Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr, Kinderbetreuung
  3. Eldercare und Homecare

Checkliste

Heute: Wie familienfreundlich ist Ihre Arbeitsorganisation (1)?

Arbeitszeit

Pausenregelung: Die Mitarbeiter können ihre Pausenzeiten, unter Berücksichtigung von Projekterfordernissen, individuell nehmen.
Mitarbeiter, die beim Kunden im Einsatz sind, müssen sich an deren Pausenzeiten halten.

Sonderurlaubswünsche sind möglich und im Bedarfsfall mit dem Vorgesetzten abzusprechen
Zu folgenden Anlässen wird Sonderurlaub gewährt (eigene Hochzeit, Geburt des eigenen Kindes, Tod eines Familienmitgliedes, Umzug)

Es gibt in Ihrem Betrieb Gleitzeit. Unter Berücksichtung von Projekterfordernissen und in Absprache mit den Teamkollegen, kann auch in Ausnahmefällen von den Gleitzeiten abgewichen werden.

Jahresarbeitszeit: Am Jahresende können bei einer zeitlich überschaubaren Planung und in Absprache mit dem Vorgesetzten Überstunden mit in das nächste Jahr genommen werden. Aufgelaufene Überstunden werden am Jahresende ausgezahlt

Abgestufte Teilzeit Eine stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit nach Rückkehr des Arbeitnehmers aus der Elternzeit bzw. nach einem längeren, krankheitsbedingten Ausfall ist möglich und mit dem Vorgesetzten abzustimmen.

Wünsche nach flexibler Jahres- und Lebensarbeitszeitregelungen, tägliche, wöchentliche, jährliche Arbeitszeitverkürzung, Formen des Job-Sharings, die Vier- Tage-Woche, Langzeiturlaube sind möglich und individuell mit dem Vorgesetzten abzustimmen.

Urlaub: Urlaubstage, die im Laufe des Jahres nicht genommen werden konnten, können mit in das nächste Jahr übernommen werden. Sie verfallen nicht.

Arbeitsort

Grundsätzlich ist es möglich, in bestimmten Situationen von zu Hause zu arbeiten.

Home Office Lösung: Mitarbeiter können sich bei Bedarf und in Abstimmung mit dem Vorgesetzten zu Hause einen Arbeitsplatz einrichten.

Management von Arbeitsabläufen
Home Office Lösung: Es ist möglich, Arbeit mit nach Hause zu nehmen (siehe Arbeitsort).

Die Arbeit findet hauptsächlich im Team statt, so dass auch Ausfälle aufgrund von privaten Verpf ichtungen besser aufgefangen werden können.

Einführung von Wiedereinstiegsmaßnahmen für Arbeitnehmer nach der Elternzeit, z. B. Patenschaft

Einbindung in das Unternehmen auch während der Elternzeit (siehe „Mitarbeiter in Elternzeit“)

Überprüfung des Bedarfs eines Eltern- Kind-Arbeitszimmers in Notfallsituationen mit Schaffung von Beschäftigungsmaßnahmen für das Kind

Unterstützung der Mitarbeiter
Essen aus der Betriebskantine bzw. Ermöglichung der Nutzung anderer Betriebskantinen

Bereitstellung eines Haushaltsservice für die Übernahme bestimmter Tätigkeiten, wie z. B. Einkäufe erledigen, Auto zur Werkstatt fahren etc.

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