Teil 2 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!

Posted by Nives Mestrovic "Hanna" on Sep 4, 2009 in Familie und Beruf, Mittelstand und KMU |
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Teil 2 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!

Ist Ihr Unternehmen familienfreundlich?

Im ersten Teil dieser Serie finden Sie eine Checkliste, um zu überprüfen inwieweit Ihre Arbeitsorganisation familienfreundlich ist.

Heute möchte ich Ihnen den zweiten Teil der Checkliste vorstellen. Es geht um die Familienfreundlichkeit Ihres Unternehmens in Bezug auf Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr sowie Kinderbetreuung und Eldercare.

audit berufundfamilie Teil 2 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!

Checkliste (Teil 2)

Heute:

Wie familienfreundlich ist Ihr Unternehmen in Bezug auf  die Familienmitglieder Ihrer Mitarbeiter (2)?

Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr

  1. Generell sollten schon in der Schwangerschaft und vor Inanspruchnahme des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit alle Maßnahmen, die während und nach Beendigung der Elternzeit angeboten werden, mit den Betroffenen durchgesprochen werden. So kann eine frühzeitige Rückkehr gefördert und geplant sowie eine Bindung an das Unternehmen erreicht werden.
  2. Vorhandenen Vorurteilen gegenüber Elternteilen in Elternzeit, insbesondere Männern, die Elternzeit in Anspruch nehmen, sollte entgegengewirkt werden.
  3. Es werden Informationen zu familienfreundlichen Maßnahmen im Unternehmen zusammengestellt und veröffentlicht.
  4. Es werden Informationen zu den Rechten und Pfl ichten bei Inanspruchnahme von Elternzeiten zusammenstellt und bei Vorgesetzten und Betroffenen verteilt.
  5. Regelmäßig ein Stimmungsbild zum Bedarf der Unterstützung im Unternehmen erfragen und Mitarbeitern in Elternzeit anbieten.
  6. Ein Schulungsprogramm zur Wiedereingliederung nach Rückkehr aus der Elternzeit ist vorhanden.
  7. Es gibt einen Ansprechpartner zur „Vereinbarung von Familie und Beruf“, der alle Maßnahmen rund um die Elternzeit koordiniert.
  8. Es werden Gespräche zwischen werdenden Elternteil, Familienbeauftragten und Führungskraft geführt über
  • Rechte und Pflichten bei Inanspruchnahme von Elternzeiten
  • Teilzeitmöglichkeiten oder Vertretungen
  • Weiterbildung
  • Personal- und Lebensplanung
  • Art und Umfang des Kontaktes während der Elternzeiten
  • evtl. Gewährung von zusätzlichen Elternjahren
  • Rückkehrregelungen

9. Der/ die  Familienbeauftragte hält aktiv Kontakt während der Elternzeit durch

  • Zusendung der Mitarbeiterzeitschrift und/ oder des Kundenmagazins
  • Informationen über Unterstützungsangebote für Familien
  • regelmäßige Gespräche (z. B. einmal jährlich) mit dem/ der Familienbeauftragten bzw. der Führungskraft
  • Einladung zu Betriebs- und Weihnachtsfeiern, Stammtischterminen, Einbeziehung in Betriebssportangebote auch während der Elternzeit
  • weitere berufliche Einbindung durch Einladungen zu Seminaren und Weiterbildungsmaßnahmen mit Übernahme von Kinderbetreuungskosten
  • Einladung zur Teilnahme an internen Seminaren mit Übernahme von Kinderbetreuungskosten
  • Einladung zu internen Informationsveranstaltungen
  • Anfragen für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen, Arbeit auf Abruf oder Einsatz in Spitzenzeiten

10. Einrichtung eines unternehmensübergreifenden Erfahrungskreises mit regelmäßigen Treffen (z. B. zweimal jährlich) zum Austausch der Möglichkeiten der Organisation, der Kinderbetreuung und von internen Informationen; Regelungen und Neuerungen durch die/ den Familienbeauftragte/ n

11. Einrichtung einer Mailgruppe, der alle Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen angehören, die sich in Elternzeit befinden

12. Zuordnung dieser Mailgruppe zu übergreifenden Verteilergruppen

13. Ermöglichung des Zugriffs auf die Mail- Datenbank und des Intranets von zu Hause

14. ausführliches Gespräch über Wiedereinstieg mit dem Vorgesetzten nach Beendigung des Elternzeit

Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung

  1. zuverlässige Betreuung von Krippen- und Kindergartenkindern
  2. zuverlässige Betreuung in Not- und Ausnahmesituationen (z. B. durch den Familienservice)
  3. Bereitstellung eines Services, der die Mitarbeiter zur Kinderbetreuung berät und für jeden Bedarf und Ort Kinderbetreuung vermittelt (z. B. durch einen externen Dienstleister)
  4. Einkauf von Angeboten für ein betriebliches Ferienprogramm (z. B. durch einen externen Dienstleister)
  5. Bezuschussung von Kinderbetreuungskosten
  6. Bereitstellung von Ferienprogrammangeboten, ggf. durch einen externen Anbieter
  7. Eröffnung einer Familienkrippe durch den Beratungs- und Vermittlungsservice
  8. Nutzung einer Kindertagesstätte des Beratungs- und Vermittlungsservice, auch als Notfallbetreuung
  9. Möglichkeit für alle Mitarbeiter, an kostenfreien bzw. kostengünstigen Seminaren des Beratungs- und Vermittlungsservices teilzunehmen
  10. Bereitstellung des angebotenen Ferienprogramms des Beratungs- und Vermittlungsservice für alle Mitarbeiter

Eldercare und Homecare

  1. Möglichkeit für alle Mitarbeiter, sich in Fragen rund um Familie, Beruf, Elder- und Homecare beraten und helfen zu lassen
  2. Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern für Eldercare und Homecare

Viele Unternehmer stellen fest, dass sie viele dieser Punkte bereits erfüllen, aber noch nach außen tragen sollten. Es ist durchaus sehr einfach, ein familienfreundliches Unternehmen zu sein.

Lesen Sie dazu auch diese Artikel

Teil 3 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!

Teil 1 – Zertifikat Familienfreundliches Unternehmen!

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